Im Verkehrsrecht kam es 2013 zu einer Anpassung der Gültigkeitsdauer: EU-Führerscheine laufen ab und müssen erneuert werden. Das betrifft nicht nur Führerscheine aus anderen europäischen Ländern. Auch ein in Deutschland ausgestellter normaler Führerschein ist ein EU-Führerschein und daher nur zeitlich begrenzt gültig. Der Ablauf der Erneuerung ist jedoch bereits geklärt und die notwendigen Verwaltungsschritte bekannt.
Doch was passiert, wenn Ihr EU-Führerschein, den Sie in Tschechien oder Polen erworben haben (etwa um die MPU zu vermeiden), abgelaufen ist? Wir haben erfahrene Partner, die Sie bei der Verlängerung Ihres EU-Führerscheins unterstützen.
Das Ablaufen der EU-Führerscheine basiert auf einer Gesetzesänderung im Verkehrsrecht aus dem Jahr 2013. Diese besagt, dass alle Führerscheine, die nach dem 19.01. dieses Jahres ausgestellt wurden, nur noch über eine Gültigkeit von 10 – 15 Jahren verfügen. Hierbei geht es in erster Linie darum, diese Dokumente anders als bisher mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen und somit die Identifizierung des Besitzers zu erleichtern.
Wenn Ihr in Deutschland ausgestellter EU-Führerschein abgelaufen ist, gehen Sie einfach zur Führerschein-Behörde, reichen ein aktuelles Foto ein und erhalten nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit Ihr erneuertes Dokument. Doch was, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis im EU-Ausland gemacht haben? – Damals hatten Sie vermutlich eine Agentur wie unsere an Ihrer Seite, die Sie in Polen, Tschechien oder Ungarn bei allen notwendigen Schritten für Ihren EU-FS begleitet hat. Und nun suchen Sie vielleicht wieder nach einer solchen Unterstützung, wenn Sie Ihren EU-Führerschein verlängern lassen möchten. – Rufen Sie uns an und nutzen Sie unseren Top-Service für Ihre EU-Führerschein-Verlängerung!
Die Verlängerung Ihres abgelaufenen EU-Führerscheins ist schnell und einfach. Sie reisen lediglich zweimal in das Ausstellungsland Ihres Führerscheins, den Rest erledigen wir für Sie. (Auf Wunsch ist auch die Umschreibung Ihres EU-Führerscheins in einen ausländischen Führerschein möglich. Sprechen Sie uns einfach an, wir erläutern Ihnen gerne die Möglichkeiten.)
Bei beiden Reisen kümmern wir uns um die Einholung einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und die Überprüfung Ihres Wohnsitzes nach dem Residenzprinzip bzw. der 185-Tage-Regelung. Außerdem benötigen Sie ein neues Foto und ein ärztliches Attest über Ihre Fahrtauglichkeit. Detaillierte Informationen zur Verlängerung Ihres EU-Führerscheins finden Sie auf unserer Website.
Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Führerschein abläuft, müssen Sie ihn dort verlängern lassen, sofern Sie dort Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
Unabhängig davon, ob Ihr alter Führerschein das alte oder das neue Format aufweist, erhalten Sie bei der Verlängerung das neue Standardformat (Plastikkarte in Kreditkartengröße mit Foto). Möglicherweise hat Ihr neuer Führerschein eine andere Gültigkeitsdauer als der alte und unterliegt in Ihrem neuen Wohnsitzland Einschränkungen oder besonderen Bedingungen.
Wurde Ihre Fahrerlaubnis in dem EU-Land, in dem sie erteilt wurde, ausgesetzt, eingeschränkt, entzogen oder aufgehoben, können Sie Ihren Führerschein nicht verlängern. Wenn Ihr Führerschein verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie vor Ort einen neuen beantragen. Hier erfahren Sie, was bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins im Ausland zu tun ist.
Was ist für eine Verlängerung nötig? Die Verlängerung von Fahrerlaubnissen wird in §24 geregelt. Dort heißt es, dass man die Eignung für die Verlängerung erfüllen und zudem einen Nachweis über ausreichendes Sehvermögen erbringen muss. Von der ersten Anmeldung, über alle notwendigen Termine vor Ort, bis zum Erhalt Ihrer offiziellen Papiere sind alle notwendigen Abläufe stressfrei und planungssicher für Sie organisiert.
Für etwaige Gerichtsverhandlungen ist daher zu beachten, dass Betroffener keinerlei Äußerungen zur Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses treffen sollten. Die Staatsanwaltschaft bzw. Verwaltungsbehörde müsste aufgrund „unbestreitbarer Tatsachen aus dem Ausstellerstaat” den Nachweis erbringen, dass der Wohnsitz nicht im Ausstellerstaat bestanden hat, bevor es zum Erwerb der Fahrerlaubnis kam. Lediglich wenn eine Mitteilung des Ausstellermitgliedsstaates vorliegt, nach der sich der deutsche Staatsangehörige im zeitlichen Zusammenhang mit der Erlangung des EU-Führerscheins nicht mindestens 185 Tage im Ausstellermitgliedsstaat aufgehalten hat, muss die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden. Erst mit dem eindeutigen Hinweis durch den Führerschein-Aussteller-Staat, dass gegen die 185-Tage-Regelung verstoßen wurde, kann die Gültigkeit des Führerscheins angezweifelt werden.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein beantragen möchten, müssen Sie Folgendes tun:
Wenn du die Theorieprüfung bestanden hast, kannst du die Fahrprüfung ablegen. Diese dauert in der Regel 50 bis 60 Minuten. In dieser Zeit musst du deine Fähigkeiten in vorgegebenen Fahrsituationen (Kreisverkehre, Autobahnen usw.) unter Beweis stellen. Der Prüfer sitzt in der Regel auf dem Rücksitz und beurteilt deine Fahrweise hinsichtlich Sicherheit, Kompetenz und Ruhe. Dein Fahrlehrer sitzt neben dir und übernimmt im Notfall die Kontrolle.
Wir wünschen dir viel Erfolg! Solltest du die Prüfung nicht beim ersten Versuch bestehen, kannst du sie nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist unbegrenzt.
Der Führerschein kostet insgesamt zwischen 2.600 und 3.500 Euro. Der Preis hängt von der Anzahl der Fahrstunden ab. In Ostdeutschland ist der Führerschein im Durchschnitt günstiger als in Westdeutschland. Die Kosten für Theorie- und Fahrstunden machen den größten Teil der Summe aus. Ob Theorieunterricht erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Manche Fahrstunden sind für Fahranfänger obligatorisch (z. B. Autobahn-, Nacht- oder Überlandfahrten).
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden bestimmt Ihr Fahrlehrer. Erst wenn Ihr Fahrlehrer überzeugt ist, dass Sie sicher fahren können, können Sie sich zur Fahrprüfung anmelden. Die Preise für Fahrstunden sind bei jeder Fahrschule unterschiedlich. Im Vergleich zu den Kosten für die Fahrstunden selbst fallen die Gebühren für die Theorie- und Fahrprüfung nicht ins Gewicht. Die Preise für die Fahrprüfung in Bayern und Baden-Württemberg finden Sie beispielsweise auf www.tuev-sued.de. Die theoretische Prüfung kostet ca. 25 €. Die praktische Prüfung kostet ca. 120 €.
Freude pur: Genieße den Spaß auf zwei Rädern. Bei uns erhältst Du das Ticket für grenzenloses Fahrvergnügen.
Steig ein: Wir machen Dich fit für die große Freiheit. Bald entscheidest Du, wann und wo es hingeht.
Vorfahrt für Deine berufliche Zukunft: Ob mit dem Bus oder „auf dem Bock“, wir machen den Weg frei.
Bevor die zuständigen Behörden Ihnen einen Führerschein aushändigen, prüfen sie Ihre Fahrtauglichkeit. Unter Umständen ist bei jeder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder ab einem gewissen Alter eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Lkw- und Busfahrer müssen alle fünf Jahre zur ärztlichen Kontrolle.
Sie müssen den Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie gewöhnlich oder regelmäßig leben. In der Regel handelt es sich hierbei um das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr leben. Es gibt keine EU-weiten Vorschriften zur Fahrerausbildung, zu Fahrschulen oder zu Fahrlehrern. Es gibt jedoch EU-Mindeststandards für:
Mopeds, Klasse AM
Motorräder, Klasse A1, A2
Kraftfahrzeuge, Klasse B, BE
Mittelschwere Fahrzeuge, Klasse C1, C1E
Schwere Krafträder, Klasse A
Große Fahrzeuge, Klasse C, CE
Minibusse, Klasse D1, D1E
Busse, Klasse D, DE
Fahrschullehrer
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