Ein in einem anderen EU-Land erworbener Führerschein ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Allerdings ergeben sich diesbezüglich häufig Fragen, insbesondere hinsichtlich des Wohnsitzprinzips (also der 185-Tage-Regelung) beim Erwerb eines EU-Führerscheins. Wir beraten Sie gerne zur Gültigkeit des EU-Führerscheins und helfen Ihnen, alles richtig zu machen, wenn Sie an einem Führerscheinerwerb ohne MPU interessiert sind.
Von der Erstanmeldung über alle notwendigen Vor-Ort-Termine bis hin zum Erhalt Ihrer amtlichen Unterlagen werden alle notwendigen Abläufe stressfrei und zuverlässig für Sie organisiert.
Egal welche Klasse Sie fahren (PKW, Sprinter, LKW usw.): Seit dem 19.01.2013 sind die meisten Führerscheine automatisch 15 Jahre lang gültig. Des Weiteren wurde der Umtausch von alten Führerscheinen für die kommenden Jahre angeordnet. Betroffen sind Millionen von Autofahrern aller Fahrzeug-Klassen in Deutschland.
Ausgenommen sind PKW-Fahrer mit einem Geburtsjahr vor 1953. Sie erhalten bis zum 19.01.2033 die Gelegenheit den Führerschein umgetauscht zu bekommen. Unabhängig davon, in welchen Jahren die Führerscheine ausgestellt wurden.
Geburtsjahr Führerscheininhaber | Umtausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Jahr der Ausstellung | Umtausch bis |
---|---|
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
Für die vollumfängliche Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins in Deutschland sind im Wesentlichendrei Punkte zu beachten:
Sollte die Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins bei einer Verkehrskontrolle angezweifelt werden, besteht bei Einhaltung der oben genannten Punkte kein Grund zur Sorge. Interessanterweise kann Sie kein Gericht zwingen, Ihren Wohnsitz im Ausstellungsland erneut zu bestätigen oder Angaben dazu zu machen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Verantwortung für die Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzprinzips ausschließlich beim ausstellenden Land des EU-Führerscheins liegt. Das bedeutet, dass die Ausstellung eines EU-Führerscheins durch ein Land wie Polen oder Ungarn sowie das Fehlen entgegenstehender Angaben des ausstellenden Landes beweist, dass die Wohnsitzvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Erwerbs erfüllt waren.
Wichtig und praxisrelevant ist darüber hinaus, dass kein Wohnsitzverstoß vorliegt, wenn während des betreffenden Zeitraumes ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten wurde. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigte, dass eine einwohnermeldeamtliche Meldung in Deutschland (im Zeitraum des Führerscheinerwerbs) nicht gegenläufig als Nachweis eines Wohnsitzverstoßes herangezogen werden kann (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.13, A.Z. 16 B 1287/13 RN 30; EuGH, Urteil v. 26.6.08; C-329/06 und C-343/06 (Wiedemann u.a.) und C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u.a.). Folglich liegt trotz Wohnsitzmeldung in Deutschland eine EU-Führerschein-Gültigkeit der im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis vor.
Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen. Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden. Die einzige Anforderung besteht darin, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen zu können. Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen Sie voraussichtlich Ihren Wohnsitz anmelden.
Woran erkennen Sie einen alten Führerschein? An der Farbe und der Form. Während die alten rosa und zusammenklappbar sind, werden die neuen (seit Januar 2013) im Bankkartenformat und aus Kunststoff hergestellt. Auf ihm sind personenbezogene Daten, wie Name, Geburtsdatum und Anschrift festgehalten. Auf der Rückseite steht die erlaubte Klasse, die der Führerscheinbesitzer fahren darf und das Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse. In vielen EU-Ländern müssen Sie stets einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. In diesen Ländern kann ein Bußgeld oder eine kurzfristige Haftstrafe verhängt werden, wenn Sie Ihre Ausweispapiere zu Hause lassen – aber Sie dürfen nicht allein deshalb in Ihr Heimatland zurückgeschickt werden.
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Für etwaige Gerichtsverhandlungen ist daher zu beachten, dass Betroffener keinerlei Äußerungen zur Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses treffen sollten. Die Staatsanwaltschaft bzw. Verwaltungsbehörde müsste aufgrund „unbestreitbarer Tatsachen aus dem Ausstellerstaat” den Nachweis erbringen, dass der Wohnsitz nicht im Ausstellerstaat bestanden hat, bevor es zum Erwerb der Fahrerlaubnis kam. Lediglich wenn eine Mitteilung des Ausstellermitgliedsstaates vorliegt, nach der sich der deutsche Staatsangehörige im zeitlichen Zusammenhang mit der Erlangung des EU-Führerscheins nicht mindestens 185 Tage im Ausstellermitgliedsstaat aufgehalten hat, muss die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden. Erst mit dem eindeutigen Hinweis durch den Führerschein-Aussteller-Staat, dass gegen die 185-Tage-Regelung verstoßen wurde, kann die Gültigkeit des Führerscheins angezweifelt werden.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein beantragen möchten, müssen Sie Folgendes tun:
Wenn du die Theorieprüfung bestanden hast, kannst du die Fahrprüfung ablegen. Diese dauert in der Regel 50 bis 60 Minuten. In dieser Zeit musst du deine Fähigkeiten in vorgegebenen Fahrsituationen (Kreisverkehre, Autobahnen usw.) unter Beweis stellen. Der Prüfer sitzt in der Regel auf dem Rücksitz und beurteilt deine Fahrweise hinsichtlich Sicherheit, Kompetenz und Ruhe. Dein Fahrlehrer sitzt neben dir und übernimmt im Notfall die Kontrolle.
Wir wünschen dir viel Erfolg! Solltest du die Prüfung nicht beim ersten Versuch bestehen, kannst du sie nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist unbegrenzt.
Der Führerschein kostet insgesamt zwischen 2.600 und 3.500 Euro. Der Preis hängt von der Anzahl der Fahrstunden ab. In Ostdeutschland ist der Führerschein im Durchschnitt günstiger als in Westdeutschland. Die Kosten für Theorie- und Fahrstunden machen den größten Teil der Summe aus. Ob Theorieunterricht erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Manche Fahrstunden sind für Fahranfänger obligatorisch (z. B. Autobahn-, Nacht- oder Überlandfahrten).
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden bestimmt Ihr Fahrlehrer. Erst wenn Ihr Fahrlehrer überzeugt ist, dass Sie sicher fahren können, können Sie sich zur Fahrprüfung anmelden. Die Preise für Fahrstunden sind bei jeder Fahrschule unterschiedlich. Im Vergleich zu den Kosten für die Fahrstunden selbst fallen die Gebühren für die Theorie- und Fahrprüfung nicht ins Gewicht. Die Preise für die Fahrprüfung in Bayern und Baden-Württemberg finden Sie beispielsweise auf www.tuev-sued.de. Die theoretische Prüfung kostet ca. 25 €. Die praktische Prüfung kostet ca. 120 €.
Bevor die zuständigen Behörden Ihnen einen Führerschein aushändigen, prüfen sie Ihre Fahrtauglichkeit. Unter Umständen ist bei jeder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder ab einem gewissen Alter eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Lkw- und Busfahrer müssen alle fünf Jahre zur ärztlichen Kontrolle.
Sie müssen den Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie gewöhnlich oder regelmäßig leben. In der Regel handelt es sich hierbei um das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr leben. Es gibt keine EU-weiten Vorschriften zur Fahrerausbildung, zu Fahrschulen oder zu Fahrlehrern. Es gibt jedoch EU-Mindeststandards für:
Mopeds, Klasse AM
Motorräder, Klasse A1, A2
Kraftfahrzeuge, Klasse B, BE
Mittelschwere Fahrzeuge, Klasse C1, C1E
Schwere Krafträder, Klasse A
Große Fahrzeuge, Klasse C, CE
Minibusse, Klasse D1, D1E
Busse, Klasse D, DE
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