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EU-Führerschein Umtauschen

Führerschein Umtauschen in der EU

Ob grauer „Lappen“ oder bunte Plastikkarte – ab Anfang 2022 muss nach und nach alles durch eine einheitliche EU-Version ersetzt werden. Es gibt viele Gründe für einen Führerscheinumtausch. Nutzen Sie unseren neuen, exklusiven Service und wandeln Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen gültigen EU-Führerschein um – und genießen Sie die Fahrt auf deutschen Straßen!

Sie können einen abgelaufenen EU- oder EWR-Führerschein umschreiben lassen. Ein abgelaufener Führerschein aus einem anderen Land kann nicht umgeschrieben werden. Auch ein vorläufiger Führerschein oder eine Lernfahrerlaubnis können nicht umgeschrieben werden. Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein vor Ihrem Umzug nach Deutschland erwerben. Sie können nicht nach Deutschland ziehen, woanders einen Führerschein erwerben und ihn anschließend umschreiben lassen.

Dein Führerschein - Von Leicht Bis Schwer

Wichtige Fristen für den Pflichtumtausch
  • Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in den neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
  • Die Umtauschfristen werden gestaffelt nach Geburtsjahrgängen festgelegt, um die Umstellung schrittweise zu ermöglichen.
  • Es ist wichtig, die jeweils geltenden Fristen für Ihren Jahrgang im Blick zu behalten, um die Umtauschpflicht zu erfüllen.
Wichtige Punkte
  • Pflichtumtausch: Sie müssen den Führerschein umtauschen, wenn Ihre aktuelle Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
  • Freiwilliger Umtausch: Sie können Ihren Führerschein jederzeit freiwillig umtauschen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie sich nicht mehr nur in Deutschland aufhalten
  • Nach Verlust oder Diebstahl: Auch bei Verlust oder Diebstahl des alten Führerscheins müssen Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.

Melden Sie sich zunächst an. Für die Umschreibung Ihres Führerscheins benötigen Sie eine Anmeldebestätigung.

So melden Sie Ihre Adresse in Berlin an

Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Wenn Sie sich nicht online anmelden können, müssen Sie persönlich im Bürgeramt erscheinen. Sie können in jedes Berliner Bürgeramt gehen. Sie benötigen einen Termin. Dieser muss nach Ihrem Einzugsdatum liegen. Sie haben 14 Tage Zeit, sich anzumelden, aber in Berlin kümmert sich niemand darum. Sie können die Anmeldung auch noch Monate später erledigen.

  • Wenn Sie keinen Termin finden, versuchen Sie es später erneut. Neue Termine werden während der Geschäftszeiten vergeben, meist vormittags.
  • Sie können mehrere Personen mit einem Termin anmelden, wenn Sie zusammen gewohnt haben und zusammenziehen. So können Sie beispielsweise die Anmeldung für Ihre ganze Familie gleichzeitig durchführen.

Fordern Sie es online oder persönlich im Bürgeramt an. Es ist online kostenlos oder persönlich für 10 € erhältlich.

  • Online: Beantragen Sie eine Meldebescheinigung online als PDF. Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie eine gemeldete Adresse in Berlin und eine elektronische ID, z. B. eine Aufenthaltserlaubnis aus Plastik, einen deutschen Reisepass oder einen Personalausweis.
  • Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Sie können in jedes Berliner Bürgeramt gehen. Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren Reisepass oder Personalausweis und 10 € Gebühr mit. Sie können in der Regel mit Girocard, Visa oder Mastercard bezahlen. Die Bezahlung hängt vom Bürgeramt ab.

Wenn Ihr Führerschein nicht aus einem EU-, EWR- oder Annex-11-Land stammt, müssen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Dieser dauert etwa 9 Stunden und kostet ca. 70,13 €. Wo Sie einen Erste-Hilfe-Kurs auf Englisch absolvieren können:

  • Fahrschule Europa
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Erste Hilfe Station

Wenn Ihr Führerschein nicht aus einem EU-, EWR- oder Annex-11-Land stammt, müssen Sie einen Sehtest machen. Er dauert nur wenige Minuten und kostet weniger als 10 €. Wo Sie einen Sehtest machen können:

  • Beim Optiker. Fielmann bietet kostenlose Sehtests an.
  • Im Erste-Hilfe-Kurs. Einige Erste-Hilfe-Schulen bieten Sehtests an.

Fahrstunden sind zwar optional, aber auf jeden Fall eine gute Idee, besonders wenn Sie sich mit den deutschen Verkehrsregeln und Fahrgewohnheiten noch nicht vertraut fühlen. Wenn Sie aus Nordamerika oder einem anderen Land kommen, gelten hier völlig andere Vorschriften, Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, weshalb Sie ohne Vorbereitung möglicherweise noch nicht bereit sind, in Deutschland sicher Auto zu fahren.

Melden Sie sich bei unserer englischsprachigen Fahrschule in Nürnberg, Frankfurt, Berlin, München, Hamburg, Köln, Dresden, Düsseldorf, Essen, Bremen, Stuttgart, Leipzig, Dortmund und weiteren Städten an, um professionelle Fahrstunden zu erhalten, die Ihnen helfen, sich schnell an die deutsche Fahrsituation anzupassen.

Wenn Sie sich entscheiden, keine Fahrstunden zu nehmen, empfehlen wir dringend, den Leitfaden „Route to Germany“ gründlich zu lesen, da er umfassende Informationen zu Verkehrsregeln, Sicherheitsvorschriften und Tipps enthält, wie Sie sich als internationaler Fahrer sicher und gesetzeskonform fortbewegen können.

Buchen Sie einen Termin beim Bürgeramt. In Berlin sind Termine schwer zu bekommen. Der nächste Termin kann in einigen Wochen sein.

  • Termin buchen (EU- oder EWR-Führerschein)
  • Termin buchen (Anlage 11 und andere Länder)

Gehen Sie zu Ihrem Termin im Bürgeramt und bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit:

  • Foreign driving licence: Bring the original licence, not a copy. If it’s not an EU or EEA licence, it must still be valid.
  • Fotokopie Ihres ausländischen Führerscheins
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Passfoto: Biometrische Bilder erhalten Sie für ca. 10 €.
  • Anmeldebestätigung: Diese bestätigt Ihren Wohnsitz in Berlin. Andere Wohnsitznachweise werden möglicherweise akzeptiert.
  • Girocard oder Bargeld: Sie zahlen eine Gebühr von 37,50 €. Visa und Mastercard werden teilweise akzeptiert.
Wenn Ihr Führerschein nicht aus einem EU- oder EWR-Land stammt, müssen Sie außerdem Folgendes mitbringen:
  • Beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins: Wenn Ihr Führerschein nicht auf Deutsch ausgestellt ist, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung oder einen internationalen Führerschein. In Berlin werden auch englischsprachige Führerscheine akzeptiert. Besorgen Sie sich eine Beglaubigung bei Red Tape Translation, Lingoking oder dem ADAC. Die Kosten betragen ca. 60 €. In manchen Städten werden nur beglaubigte Übersetzungen, keine internationalen Führerscheine akzeptiert.
Wenn Ihr Führerschein nicht aus einem EU-, EWR- oder Annex-11-Land stammt, müssen Sie zusätzlich Folgendes mitbringen:
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kursbescheinigung

Der Termin dauert nur wenige Minuten und kostet 37,50 €. Das Bürgeramt leitet Ihre Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde weiter, die diese mit der Botschaft Ihres Landes abgleicht. In Berlin behalten Sie Ihren ausländischen Führerschein während der Wartezeit. Er wird Ihnen erst später, wenn Sie Ihren deutschen Führerschein erhalten, eingezogen.

In Berlin beträgt die Wartezeit zwei bis vier Monate. In anderen Städten dauert es zwei bis sechs Wochen. Sie müssen nichts weiter tun. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, erhalten Sie einen Brief.

Melden Sie sich bei unserer englischsprachigen Fahrschule in Nürnberg, Frankfurt, Berlin, München, Hamburg, Köln, Dresden, Düsseldorf, Essen, Bremen, Stuttgart, Leipzig, Dortmund an.

Wenn Sie keine Fahrstunden nehmen, lesen Sie den Leitfaden „Route to Germany“ zum Autofahren in Deutschland.

Führerschein Umschreiben in Deutschland – Klasse B

Beispielrechnung für Ihren Führerschein

Angenommen, Sie benötigen 12 Übungsfahrten und 5 Sonderfahrten. Die Preise können je nach Fahrschule variieren. Eine typische Berechnung:

  • Grundbetrag + Lernmaterial: ca. 430–620 €
  • 12 × Übungsfahrten (85 €/Stunde): ca. 1.020 €
  • 5 × Sonderfahrten (95 €/Stunde): ca. 475 €
  • Prüfungen + Vorstellung: ca. 375–544 €
  • Erste Hilfe, Sehtest, Fotos, Ausstellung: ca. 85–160 €
  • Unsere Experten bringen Ihnen im Handumdrehen das Autofahren bei und übernehmen gegen Aufpreis die Prüfungen für Sie

Gesamtkosten: ca. 2.400–3.300 €. Dies kann je nach Fahrstundenbedarf und Region variieren.

Beispielrechnung Führerschein Deutschland
Ungültiger Ausländischer Führerschein

Die notwendige Umschreibung ist ein häufiges Ärgernis für Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind: Plötzlich dürfen sie mit ihrem bisherigen Führerschein, der im Heimatland noch voll gültig war, in Deutschland kein Fahrzeug mehr führen. Hier kommen wir ins Spiel! Wir bieten Ihnen die einzigartige Möglichkeit, Ihren Führerschein aus dem Ausland in einen gültigen EU-Führerschein umzuwandeln, der Ihnen dann das legale Fahren in Europa erlaubt.

Wie funktioniert das? Wir nutzen das EU-Recht, denn – wie oben erwähnt – sind Führerscheine aus anderen EU-Ländern in der gesamten Europäischen Union rechtlich anerkannt. Wird Ihr ausländischer Führerschein in Europa nicht anerkannt, wandeln wir ihn in einen gültigen polnischen EU-Führerschein um. Damit können Sie wieder in der EU fahren – mit einem vollwertigen Dokument. Rufen Sie uns jetzt an: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihren ausländischen Führerschein umzuschreiben. Dieser Service gilt für alle Klassen und Führerscheine aus über 60 Ländern.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr EU-Führerschein in Deutschland vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle umtauschen oder umschreiben lassen. Das letztmögliche Umtauschdatum hängt vom Ausstellungsdatum ab.

Beispiel: Wurde das Dokument 2003 oder 2004 ausgestellt, muss Ihr alter Führerschein bis spätestens 19. Januar 2027 umgetauscht werden.

Hier noch einige Besonderheiten

Besorgen Sie sich in Deutschland einen internationalen Führerschein. Reisen aus dem Vereinigten Königreich: bei der Post. Reisen aus den USA: bei der AAA oder AATA oder Sie können den Antrag per Post stellen. Reisen aus Kanada: bei einem CAA-Reisezentrum,5 einer Kfz-Zulassungsstelle (wie der SAAQ) oder einer kanadischen Botschaft oder einem kanadischen Konsulat.

  • Ältere Führerscheine (EU-, DDR-, rosa oder grauer Führerschein) müssen übrigens bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Hintergrund: Bis zum Jahr 2033 plant die EU eine vollständige Umstellung auf den einheitlichen EU-Kartenführerschein. Der Umtausch Ihres alten Führerscheins wird dann aber erst tatsächlich im Jahr 2033 verpflichtend.
  • Ein zweiter Faktor, der Einfluss auf die EU-Führerschein-Gültigkeit haben kann, ist eine Sperrfrist in Deutschland. Sollte eine solche gegen Sie vorliegen, ist kein anderes EU-Land berechtigt, Ihnen einen Führerschein auszustellen. Sobald sie aber abgelaufen ist, kann der Weg zu Ihrer neuen Mobilität beginnen. (Die Dauer der Sperrfrist kann aber durchaus für Ihren Wohnsitz-Antrag genutzt werden. Sprechen Sie uns an!).
  • Führerscheine der Klassen C1 und C1E (Lkw) sind nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers gültig. Eine Verlängerung erfordert die entsprechende Umschreibung des alten Führerscheins. Außerdem muss sich der Fahrer alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um seine Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen ab 3.500 kg festzustellen.

Führerschein Kategorien

Zweirad Führerscheine

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Lkw / Bus Führerscheine

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Anforderungen

Körperliche und geistige Tauglichkeit

Bevor die zuständigen Behörden Ihnen einen Führerschein aushändigen, prüfen sie Ihre Fahrtauglichkeit. Unter Umständen ist bei jeder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder ab einem gewissen Alter eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Lkw- und Busfahrer müssen alle fünf Jahre zur ärztlichen Kontrolle.

Fahrprüfung und Fahrprüfer

Sie müssen den Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie gewöhnlich oder regelmäßig leben. In der Regel handelt es sich hierbei um das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr leben. Es gibt keine EU-weiten Vorschriften zur Fahrerausbildung, zu Fahrschulen oder zu Fahrlehrern. Es gibt jedoch EU-Mindeststandards für:

  • die Fahrprüfung – Sie müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
  • die Fahrprüfer – Sie müssen eine entsprechende Schulung erfolgreich durchlaufen und regelmäßig an Qualitätssicherungs- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen .

Mopeds, Klasse AM

Motorräder, Klasse A1, A2

Kraftfahrzeuge, Klasse B, BE

Mittelschwere Fahrzeuge, Klasse C1, C1E

Schwere Krafträder, Klasse A

Große Fahrzeuge, Klasse C, CE

Minibusse, Klasse D1, D1E

Busse, Klasse D, DE

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